Gummifische mit Einfachhaken - das passt (r)echt gut!
Gummi- und Silikonköder werden bei uns immer
nur mit Einfachhaken gefischt!
Zusatzdrilling und Stinger sind verboten!
Hecht: 1. Feb. bis 31. Mai (70 - 90
cm)
Zander: 1. März bis 31. Mai (55 - 70 cm)
Karpfen: keine Schonzeit (40 - 65 cm)
Barsch, Amur, Stör: ganzjährig geschont
Nur im Größenbereich zwischen dem Mindestmaß
und dem Höchstmaß können Fische
entnommen werden!
Für alle anderen Fischarten gelten die Brittelmaße und Schonzeiten
der NÖ Fischereiordnung 2002, LGBI. 6550/1.
Zu kleine, noch nicht geschlechtsreife Fische werden
ebenso zurückgesetzt wie besonders große,
die für den Bestandserhalt der
Fischpopulation besonders
wertvoll sind!
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften
bzw. der Entnahmefenster ist mit
einem sofortigen Entzug der
Fischerkarte zu rechnen!
Karpfen, Amur, Hecht, Zander, Stör, Aitel, Barsch,
Rotauge, Rotfeder, Brachse und
sonstiges Kleinzeug.
Folgende Fischarten sind ganzjährig geschont und
dürfen daher nicht entnommen werden:
Amur, Stör und alle Barscharten
Zander dürfen laut Entnahmefenster nur von
55 - 70 cm entnommen werden!
Für eine standortgerechte, nachhaltige Bewirtschaftung
der Fischbestände spielen bei uns die
eingeführten "Zwischenbrittelmaße"
eine sehr große Rolle!
Denn der eigene Nachwuchs ist
uns echt wichtig!!!
Ein "halbstarker Hecht" mit 87 cm wird
wieder schonend rückgesetzt!
Die Zeiten, in denen alle Fische gnadenlos
abgeschlagen wurden, sind somit
bei uns endgültig vorbei!
Die Lösung ist ganz einfach:
Schneide das Vorfach so kurz wie möglich ab
und setzte den Fisch sofort zurück!
Die Überlebensrate dabei ist sehr hoch, da bei
uns immer nur mit Einfachhaken
gefischt wird!
Achtung:
Barsche sind bei uns ganzjährig geschont!
Große Karpfen über 65 cm werden bei uns bereits seit
vielen Jahren sehr erfolgreich zurückgesetzt!
Als "Dank" dafür haben wir heute viele 20+ Karpfen!
Im Bild:
Jahreskarten-Angler Gerald Neumeister - Petri Heil!
Ein Wundspray (Klinikum) ist bei uns Pflicht!
Als Karpfenhaken empfehlen wir euch die sehr
fischschonenden MICRO BARBED Haken!
Diese halten im Maul bombenfest und
verletzen die Fische kaum.
Und als Alternative kannst du auch
Schonhaken verwenden!
In der Dunkelheit ist es notwendig, dass dein
Angelplatz durchgehend beleuchtet ist!
Die einzige Ausnahme, wo du kein fixes Licht
brauchst, ist beim Spinnfischen!
Nur mehr solche fischschonenden Carp Creadle
darfst du verwenden
TAGES-FANGLIMIT
2 Stück Karpfen (40 - 65 cm)
und
2 Stück Raubfische
(Hecht 70 - 90 cm oder Zander 55 - 70 cm)
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WOCHEN-FANGLIMIT
(Kalenderwoche: Sonntag - Sonntag)
2 Raubfische
max. 10 Stück Köderfische
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JAHRES-FANGLIMIT
20 Stück Karpfen
und
10 Stück Raubfische
(Hecht, Zander)
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Für Jugendliche gilt folgendes Jahresfanglimit:
10 Karpfen und 5 Raubfische
Unter Nachhaltigkeit in der Fischerei ist die standortgerechte Bewirtschaftung von
Fischbeständen unter Beachtung und Wahrung der ökologischen
Beziehungen innerhalb des Lebensraumes
"Gewässer" zu verstehen.
Wobei nicht mehr als der Zuwachs auf Basis der
natürlichen Produktionsgrundlagen
geerntet werden kann!
70 - 90 cm beträgt das Entnahmefenster
für den Hecht!
Fischdiebstahl wird von unseren beeideten
Aufsehern ausnahmslos zur
polizeilichen Anzeige
gebracht!
Fotos von großen Fischen dürfen generell nur im knien
über einer Carp Creadle gemacht werden!
Im Bild:
Jahreskarten-Anglerin Andrea Blümel
Nein, keine Angst, solche Welse gibt es
bei uns Gott sei Dank nicht!
Das "Anbohren" der Holzstege bzw. das Befestigen
von "Stage Stands" ist nicht gestattet!
Regelung bei unseren beiden
Hegefischen:
Ende Mai und Ende Juli gibt es bei unseren beiden
Hegefischen am Wochenende kein
Angeln für Jahreskarten-Fischer!
Was uns gestern faszinierte, das bewegen wir heute!
Ja, ja Leute, wir sind sehr modern aufgestellt
und geben weiter Vollgas!
Beim Karpfenfischen sind Elektro-Futterboote und
eine zusätzliche Spombrute erlaubt!
Das Eisfischen ist am Handlteich
leider nicht erlaubt!
Für (vierbeinige) Hunde gilt am ganzen Teichgelände
Leinenpflicht mit max. 5 m Länge!
Der Verein und Kartenaussteller übernimmt keinerlei Haftung für etwaige
äußere Umstände, Wetterkapriolen, Diebstähle und Unfälle.
Alle sichern zu, sich gegenüber dem Verein in jedem Fall klag- und schadlos zu halten.
Jeder, der das Teichgelände betritt, ist demnach zu 100% für sich selbst
und seine Handlungen verantwortlich.
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