Das Wohlergehen unserer tollen Fische steht bei uns an erster Stelle!
Darum sind die Regeln unserer Fischereiordnung ausnahmslos einzuhalten!
Gummifische, Wobbler und Blinker nur mit
Einfachhaken - das passt (r)echt gut!
Alle Kunstköder werden immer nur mit
einem Einfachhaken gefischt!
Drillinge sind strengstens verboten!
Das Auslegen von Köderfischen,
Fischfetzen, Fischstücken,
Sardinen, Lachs, Garnelen,
usw. ist verboten!
Alle Jahre werden absolute
TOP-Zander besetzt!
Hecht: 1. Feb. bis 31. Mai (Entnahme von 70 - 90 cm)
Zander: 1. März bis 31. Mai (Entnahme von 55 - 70 cm)
Karpfen: keine Schonzeit (Entnahme von 40 - 65 cm)
Barsch, Amur, Stör, Koi, Scheie: sind ganzjährig geschont
Nur im Größenbereich zwischen dem Mindestmaß und dem Höchstmaß können Fische entnommen werden!
Für alle anderen Fischarten gelten die Brittelmaße und Schonzeiten der NÖ Fischreiordnung.
Zu kleine, noch nicht geschlechtsreife Fische werden ebenso zurückgesetzt wie besonders große, als Mutterfische für den Bestandserhalt besonders wertvoll sind!
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften
bzw. der Entnahmefenster ist mit
einem sofortigen Entzug der
Jahreskarte zu rechnen!
Karpfen, Amur, Hecht, Zander, Stör, Aitel, Barsch,
Koi, Schleie, Rotauge, Rotfeder, Brachse
und sonstiges Kleinzeug.
Zander dürfen laut Entnahmefenster nur von
55 - 70 cm entnommen werden!
Für eine standortgerechte, nachhaltige Bewirtschaftung
der Fischbestände spielen bei uns die
eingeführten "Zwischenbrittelmaße"
eine sehr große Rolle!
Denn der eigene Nachwuchs ist
uns echt wichtig!!!
Ein "laichfähiger Hecht" mit 96cm wird
wieder schonend rückgesetzt!
Die Zeiten, in denen alle Fische gnadenlos
abgeschlagen wurden, sind somit
bei uns endgültig vorbei!
Achtung:
Das Auslegen von Köderfischen, Fischstücken wie
z.B. Sardinen, Lachs, usw. ist verboten!
Bedeutet:
Raubfischen ist ausschließlich nur mit Kunstködern
und nur mit einem Einzelhaken erlaubt!
Barsche sind bei uns ganzjährig geschont!
Große Karpfen über 65 cm werden bei uns bereits seit
vielen Jahren sehr erfolgreich zurückgesetzt!
Als "Dank" dafür haben wir heute viele 20+ Karpfen!
Im Bild:
Jahreskarten-Angler Gerald Neumeisterl!
Ein Wundspray (Klinikum) ist bei uns immer Pflicht!
Beim Karpfenfischen sind nur die sehr
fischschonenden MICRO BARBED
Haken zugelassen!
Diese halten im Maul bombenfest und
verletzen die Fische kaum.
Schonhaken sind VERBOTEN!
Das Vorfach darf max. 50cm lang sein!
Foto: Quelle WIKIPEDIA Brachsen und Welse dürfen nicht
zurückgesetzt werden!
Nur solche fischschonenden Carp Creadle und
sehr gut gepolsterte Abhakmatten mit
hohem Rand darfst du verwenden!
Immer wieder werden tausende
Nachwuchszander besetzt!
TAGES-FANGLIMIT
2 Stück Karpfen (40 - 65 cm)
und
2 Stück Raubfische
(Hecht 70-90 cm oder Zander 55-70 cm)
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WOCHEN-FANGLIMIT
(Kalenderwoche: Montag - Sonntag)
2 Raubfische
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JAHRES-FANGLIMIT
10 Stück Karpfen
und
5 Stück Raubfische
(Hecht, Zander)
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Für Jugendliche gilt folgendes Jahresfanglimit:
5 Karpfen und 2 Raubfische
Unter Nachhaltigkeit in der Fischerei ist die standortgerechte Bewirtschaftung
von Fischbeständen unter Beachtung und Wahrung der ökologischen
Beziehungen innerhalb des Lebensraumes
"Gewässer" zu verstehen.
Wobei nicht mehr als der Zuwachs auf Basis der
natürlichen Produktionsgrundlagen
geerntet werden kann!
70-90 cm beträgt das
Entnahmefensterfür den Hecht!
Fischdiebstahl wird von unseren beeideten
Aufsehern ausnahmslos zur
polizeilichen Anzeige
gebracht!
Fotos von großen Fischen dürfen generell nur im knien
über einer Carp Creadle gemacht werden.
Oder noch viel besser - im Wasser!
Nein, keine Angst, solche großen Welse
gibt es bei uns Gott sei Dank nicht!
Da hat sicher ein richtig Kapitaler gebissen!
Was uns gestern faszinierte, das bewegen wir heute!
Ja, ja Leute, wir sind sehr modern aufgestellt
und geben weiter Vollgas!
Beim Karpfenfischen ist ein Elektro-Futterboot und
eine zusätzliche Spombrute erlaubt!
Die Entfernung für deinen Futterplatz
beträgt maximal 100m.
Das Eisfischen ist am Handlteich
leider nicht gestattet!
Am ganzen Teichgelände gilt
ein HUNDEVERBOT!
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Ausnahme:
Jahreskartenbesitzer, die bereits vor 2020 einen Hund
hatten, dürfen diesen auch am Teich mitnehmen.
Leinenpflicht mit max. 5m Länge!
Der Verein und Kartenaussteller übernimmt keinerlei Haftung für etwaige
äußere Umstände, Wetterkapriolen, Diebstähle und Unfälle.
Alle sichern zu, sich gegenüber dem Verein in jedem Fall klag- und schadlos zu halten.
Jeder, der das Teichgelände betritt, ist demnach zu 100% für sich selbst
und seine Handlungen verantwortlich.
Besuche uns auch auf unserer Facebook-Seite "HotSpot Handlteich"
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