Regeln für Jahreskarten-Angler


Das Wohlergehen unserer tollen Fische steht bei uns an erster Stelle!

 

Darum sind die Regeln unserer Fischereiordnung ausnahmslos einzuhalten!

Alle Details zur Fischereiordnung

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Die komplette Fischereiordnung
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Gummifische, Wobbler und Blinker nur mit

Einfachhaken - das passt (r)echt gut!

 

 Alle Kunstköder werden immer nur mit

einem Einfachhaken gefischt!

  

Drillinge sind strengstens verboten!

  

Das Auslegen von Köderfischen,

Fischfetzen, Fischstücken, 

Sardinen, Lachs, Garnelen,

usw. ist verboten!  

 

 Alle Jahre werden absolute

TOP-Zander besetzt!    

 


Schonzeiten und Entnahmefenster

 

Hecht:   1. Feb. bis  31. Mai   (Entnahme von 70 - 90 cm)

Zander:  1. März bis 31. Mai  (Entnahme von 55 - 70 cm)                

Karpfen: keine Schonzeit      (Entnahme von 40 - 65 cm)

 

Barsch, Amur, Stör, Koi, Scheie: sind ganzjährig geschont                                                

 

Nur im Größenbereich zwischen dem Mindestmaß und dem Höchstmaß können Fische entnommen werden! 

 

Für alle anderen Fischarten gelten die Brittelmaße und Schonzeiten der NÖ Fischreiordnung.                                                                                                             

Zu kleine, noch nicht geschlechtsreife Fische werden ebenso zurückgesetzt wie besonders große, als Mutterfische für den Bestandserhalt besonders wertvoll sind!

  

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften

bzw. der Entnahmefenster ist mit

einem sofortigen Entzug der 

Jahreskarte zu rechnen!

  


Vorkommende Fischarten

Karpfen, Amur, Hecht, Zander, Stör, Aitel, Barsch,

Koi, Schleie, Rotauge, Rotfeder, Brachse 

und sonstiges Kleinzeug.

  

Zander dürfen laut Entnahmefenster nur von

55 - 70 cm entnommen werden!  

   

 Für eine standortgerechte, nachhaltige Bewirtschaftung

der Fischbestände spielen bei uns die

eingeführten "Zwischenbrittelmaße"

eine sehr große Rolle!

  

Denn der eigene Nachwuchs ist

uns echt wichtig!!! 

  


Willkommen in der Zukunft!

Ein "laichfähiger Hecht" mit 96cm wird

wieder schonend rückgesetzt!

 

 Die Zeiten, in denen alle Fische gnadenlos

abgeschlagen wurden, sind somit

bei uns endgültig vorbei! 

 

Da kommt richtig Jubel auf!!!

  Achtung:

 

Das Auslegen von Köderfischen, Fischstücken wie

z.B. Sardinen, Lachs, usw. ist verboten!

  

Bedeutet:

Raubfischen ist ausschließlich nur mit Kunstködern

und nur mit einem Einzelhaken erlaubt!   

 

Barsche sind bei uns ganzjährig geschont!

     

 Große Karpfen über 65 cm werden bei uns bereits seit

vielen Jahren sehr erfolgreich zurückgesetzt!    

  

Als  "Dank" dafür haben wir heute viele 20+ Karpfen! 

  

 Im Bild:

Jahreskarten-Angler Gerald Neumeisterl! 

 

 Ein Wundspray (Klinikum) ist bei uns immer Pflicht!  

 


Beim Karpfenfischen sind nur die sehr 

fischschonenden MICRO BARBED

Haken zugelassen!

 

Diese halten im Maul bombenfest und

verletzen die Fische kaum.

  

Schonhaken sind VERBOTEN!

 

Das Vorfach darf max. 50cm lang sein! 

 


  Foto: Quelle WIKIPEDIA                              Brachsen und Welse dürfen nicht

                                                        zurückgesetzt werden!

 


Beim Angeln auf Karpfen ist eine

Carp Creadle (Abhakwanne) Pflicht!

 Nur solche fischschonenden Carp Creadle und 

sehr gut gepolsterte Abhakmatten mit

hohem Rand darfst du verwenden! 

 

 Immer wieder werden tausende

Nachwuchszander besetzt! 

 


Fangbeschränkungen

 

TAGES-FANGLIMIT

 

2 Stück Karpfen (40 - 65 cm)

 und

 2 Stück Raubfische

(Hecht 70-90 cm    oder     Zander 55-70 cm)

 

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WOCHEN-FANGLIMIT

(Kalenderwoche: Montag - Sonntag) 

 2 Raubfische

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JAHRES-FANGLIMIT

 

10 Stück Karpfen

 und

 5 Stück Raubfische

(Hecht, Zander)

 

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 Für Jugendliche gilt folgendes Jahresfanglimit:

 

5 Karpfen und 2 Raubfische  


   

Unter Nachhaltigkeit in der Fischerei ist die standortgerechte Bewirtschaftung

von Fischbeständen unter Beachtung und Wahrung der ökologischen

Beziehungen innerhalb des Lebensraumes

"Gewässer" zu verstehen. 

  

Wobei nicht mehr als der Zuwachs auf Basis der

natürlichen Produktionsgrundlagen

geerntet werden kann!

 

      70-90 cm beträgt das

Entnahmefensterfür den Hecht!

   

  Fischdiebstahl wird von unseren beeideten

Aufsehern ausnahmslos zur

polizeilichen Anzeige

gebracht! 

 

 Fotos von großen Fischen dürfen generell nur im knien

über einer Carp Creadle gemacht werden.

 

Oder noch viel besser - im Wasser!  

 

Nein, keine Angst, solche großen Welse

gibt es bei uns Gott sei Dank nicht! 

 

Da hat sicher ein richtig Kapitaler gebissen! 

 


Futterboote sind erlaubt

Was uns gestern faszinierte, das bewegen wir heute!

   

Ja, ja Leute,  wir sind sehr modern aufgestellt

 und geben weiter Vollgas!   

 

Ja, da kommt richtig Freude auf!

Beim Karpfenfischen ist ein Elektro-Futterboot und

eine zusätzliche Spombrute erlaubt!

 

Die Entfernung für deinen Futterplatz

beträgt maximal 100m.

 

 Das Eisfischen ist am Handlteich

leider nicht gestattet!

 


 Am ganzen Teichgelände gilt

ein HUNDEVERBOT!

 

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Ausnahme:

Jahreskartenbesitzer, die bereits vor 2020 einen Hund

hatten, dürfen diesen auch am Teich mitnehmen. 

 

Leinenpflicht mit max. 5m Länge! 

 


Rechtlicher Hinweis

Der Verein und Kartenaussteller übernimmt keinerlei Haftung für etwaige

äußere Umstände, Wetterkapriolen, Diebstähle und Unfälle.

 

Alle sichern zu, sich gegenüber dem Verein in jedem Fall klag- und schadlos zu halten. 

Jeder, der das Teichgelände betritt, ist demnach zu 100% für sich selbst

und seine Handlungen verantwortlich.   


Besuche uns auch auf unserer Facebook-Seite "HotSpot Handlteich" 

 

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